Behandlung

Einzeltherapie

Anmeldungen über Ihre Hausärztin /Ihren Hausarzt

Die Kosten werden  von der Krankenkassen Grundversicherung getragen, wobei der Selbstbehalt 10% beträgt.

Die Abrechnung erfolgt über die Ärztekasse. Es gilt der Tarmed Tarif gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG.

Die Rechnung geht i.d.R. an die PatientInnen / Patienten (abzüglich 10% Selbstbehalt) kann bei der Krankenkasse rückgefordert werden.

Auf Wunsch kann die Rechnungstellung direkt an die Krankenkasse erfolgen (Selbstbehalt von 10% wird von der Krankenkasse zurückgefordert)

Bei Verhinderung müssen Termine mindestens 24h im Voraus abgesagt werden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt (wird von der Krankenkasse nicht übernommen!)


Paar- und Familientherapie

Die Kosten werden i.d.R. nicht über die Krankenkasse abgerechnet. Die Rechnungstellung erfolgt direkt an die Klientinnen/ Klienten.