Einzeltherapie
Anmeldungen über Ihre
Hausärztin /Ihren Hausarzt
Die Kosten werden von der Krankenkassen Grundversicherung getragen,
wobei der Selbstbehalt 10% beträgt.
Die Abrechnung erfolgt über die Ärztekasse. Es gilt der Tarmed Tarif
gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG.
Die Rechnung geht i.d.R. an die PatientInnen / Patienten (abzüglich 10% Selbstbehalt)
kann bei der Krankenkasse rückgefordert werden.
Auf Wunsch kann die Rechnungstellung direkt
an die Krankenkasse erfolgen (Selbstbehalt von 10% wird von der Krankenkasse
zurückgefordert)
Bei Verhinderung müssen Termine mindestens
24h im Voraus abgesagt werden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt (wird
von der Krankenkasse nicht übernommen!)
Paar- und
Familientherapie
Die Kosten werden i.d.R. nicht
über die Krankenkasse abgerechnet. Die Rechnungstellung erfolgt direkt an die
Klientinnen/ Klienten.